Mitgliedschaften

Mitgliedschaften

Die NBHS fördert die organisierte und freiwillige Nachbarschaftshilfe. Wir helfen mit, dass ältere und hilfsbedürftige Menschen möglichst lange selbständig in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Die NBHS soll aber für alle Unterstützung bieten welche kurzfristige Hilfe benötigen. Das nachbarschaftliche Miteinander steht dabei im Mittelpunkt. Wenn Sie das Angebot nutzen, geben und nehmen, wird die NBHS lebendig.

Mitglied NBHS

Hilfe Geben ist oft leichter als um Unterstützung zu bitten. Oftmals wollen wir andere mit unserer Anfrage nicht belasten, sind verlegen nach Hilfe zu fragen. Als Mitglied und Bewohner/in im Vereinsgebiet der NBHS, führen sie ein Zeitkonto. Ihre geleisteten und bezogenen Hilfeeinsätze sind für Sie einsehbar. Vielleicht hilft Ihnen das, mit gutem Gewissen auch selbst eine Unterstützungsanfrage zu tätigen, egal wie alt und in welcher Lebenslage Sie sich gerade befinden. Als Mitglied der NBHS profitieren Sie von den Dienstleistungen der NBHS. Sie können also egal ob Sie bereits Stunden geleistet haben oder nicht, jederzeit Unterstützung anfordern. Sobald Freiwilligenarbeit geleistet wurde, profitieren Mitglieder vom Entschädigungskonzept. Der Mitglieder-/Familienmitgliederbeitrag kostet jährlich 40 Franken. Im gleichen Haushalt lebende Personen können als Familienmitglieder aufgenommen werden. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Weiterentwicklung und Organisation der NBHS. Sobald Sie Unterstützung brauchen oder anbieten möchten, genügt ein Anruf oder eine E-Mail

Kollektivmitglied

Als Kollektivmitglied können Institutionen, Gruppierungen und Organisationen aufgenommen werden, deren Zielsetzungen sich mit den Zielsetzungen der NBHS vereinbaren lassen. Sie haben ein Wahl- und Stimmrecht. Jedes Kollektivmitglied (z. B. eine Organisation) hat eine Stimme.

Gönnermitgliedschaft

Gönnermitglied des Vereins können Privatpersonen sowie private oder öffentliche-rechtliche Körperschaften und Institutionen werden. Ein Gönnermitglied hat das Recht auf Information über die Tätigkeiten des Vereins durch die entsprechenden Publikationen und auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Sie haben kein Wahl- und Stimmrecht.